Wie passen Wärmedämmung und Brandschutz zusammen?
Der primäre Beweggrund zur Dämmung eines Gebäudes ist die Reduzierung von Wärmeverlusten zur Senkung der Heizkosten. Bei vielen Gebäuden wird die Wärmedämmung durch den Gesetzgeber sogar verpflichtend vorgeschrieben, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Den Aspekt Brandschutz haben nur wenige Hausbesitzer auf der Rechnung, sie sind aber eng mit der Gebäudedämmung verbunden. Wir stellen Ihnen kompakt alles Wissenswerte zum Thema Bandschutz Dämmung vor.
Dämmung kann Leben retten

Vor allem bei Altbauten mit Holzkonstruktionen bietet die Dachdämmung eine gute Möglichkeit, die Brandgefahr deutlich zu reduzieren. Unbrennbare Dämmstoffe, wie beispielsweise Mineralwolle, können die Sparrenkonstruktion des Dachs vor Feuer schützen und im Ernstfall Leben retten. Bei Neubauten steht hingegen die Brennbarkeit von Dämmstoffen immer häufiger im Fokus der Betrachtung. Vor allem bei synthetischen Materialien wie Polyurethan oder Polystyrol Hartschaum kritisieren Experten die erhöhte Brandgefahr im Zusammenhang mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS).
So gewährleisten Sie den Brandschutz bei einer Dachdämmung
Mehr als 200.000 Brände pro Jahr deutschlandweit sind Grund genug, das Thema Brandschutz auch im Zusammenhang mit der Wärmedämmung zu betrachten. Altbauten weisen vor allem im Dachbereich in der Regel einen hohen Holzanteil auf, wodurch die Brandgefahr in diesem Bereich besonders hoch ist.
Die Norm DIN 4102 und DIN EN 13501-2 beschreiben die Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und ist bei der Gebäudedämmung in jedem Fall zu berücksichtigen. Materialien werden gemäß dieser Norm in Feuerwiderstandsklassen kategorisiert. Entscheidend für das Brandverhalten von Dämmstoffen sind vor allem die Schichtdicke, der Anteil der organischen Bestandteile in der Putzschicht sowie die konstruktive Ausbildung von Öffnungen oder Einbauten.
DIN 4102-2
Feuerwiderstandsklasse | Funktionserhalt über |
deutsche bauaufsichtliche Benennung |
F30 | 30 Minuten | feuerhemmend |
F60 | 60 Minuten | hochfeuerhemmend |
F90 | 90 Minuten | feuerbeständig |
F120 | 120 Minuten | hochfeuerbeständig |
F180 | 180 Minuten | höchstfeuerbeständig |
Welche Dämmstoffe nicht brennbar sind

Mineralwolle wird allgemein als nicht brennbar bezeichnet und genügt damit den höchsten Anforderungen an eine Wärmedämmung. Unter den Begriff Mineralwolle fallen dabei zwei weitere Dammstoffe, nämlich Steinwolle und Glaswolle. Steinwolle, besteht aus bis zu 98 % Naturstein und erfüllt höchste Ansprüche an die Brandschutz Dämmung. Steinwolle wird entsprechend in die höchste Brandklasse „A1“ eingeordnet. Dies gilt auch für die etwas günstigere Glaswolle. Bei dieser Stoff zur Wärme- und Brandschutz Dämmung wird bis zu 80 % Altglas mit Sand, Kalkstein und Sodaasche vermengt. Auch Glaswolle erfüllt höchste Anforderungen, ist im direkten Vergleich mit Steinwolle jedoch weniger hitzebeständig. Steinwolle ist bis etwa 1.000 °C beständig, während Glaswolle ab etwa 700 °C zu schmelzen beginnt. Dafür ist Glaswolle merklich leichter und flexibler, wodurch sich diese Brandschutz Dämmung sehr gut für den Steildachbereich eignet und bei der Zwischensparrendämmung Einsatz findet. Steinwolle überzeugt dagegen mit besseren Schallschutzeigenschaften.
Brandschutzeigenschaften synthetischer und nachwachsender Dämmstoffe
Doch auch die weiter oben kritisierten synthetische Stoffe wie Polystyrol EPS Hartschaum oder Polyurethan sind nur sehr schwer entflammbar und erfüllen die gesetzlichen Ansprüche, wenn sie fachgerecht angebracht werden. Das Polystyrol wird mit Flammschutzmitteln versetzt, wodurch es die Einordnung „B1“ erhält und somit offiziell als schwer entflammbar gilt. Wird EPS Hartschaum einer Flamme ausgesetzt, schrumpft es zunächst, ohne entflammt zu werden. Erst bei andauernder Einwirkung von Flammen, kann sich das geschmolzene Material entzünden.
Sogar organische und nachwachsende Stoffe wie Hanf oder Holzfasern werden im Herstellungsprozess durch die Zugabe von Flammschutzmitteln so in ihren Brandeigenschaften modifiziert, dass sie problemlos verwendet werden können. Im Zweifel sollten Sie die Dämmmaßnahmen aber einem Fachmann überlassen, um in Sachen Sicherheit nichts dem Zufall zu überlassen.
Sturzschutz und Brandriegel
Ein Dachdecker wird Sie auch über die sicherheits-relevanten Einschränkungen Ihres WDVS aufklären. So ist Polystyrol beispielsweise nur bei Gebäuden bis maximal 22 m zugelassen. Darüber hinaus müssen die Dämmstoffe die Baustoffklasse „A“ erfüllen.
Bei mehrgeschossigen Gebäuden, die mit Hartschaum gedämmt werden, ist zudem ein sogenannter Sturzschutz vorgesehen. Dabei handelt es sich um einen Streifen aus nichtbrennbarem Dämmstoffmaterial oberhalb der Fassadenöffnungen (meist Fenstern). Dieser Streifen unterbricht den Hartschaum und dient dazu, dass die Flammen nicht auf das darüberliegende Geschoss springen können.
Alternativ kann ein sogenannter Brandriegel verbaut werden. Bei dieser Maßnahme zur Brandschutz Dämmung wird die Polystyrol Dämmung oberhalb jedes zweiten Geschosses durchgängig und um das ganze Gebäude horizontal unterbrochen. Vorteil beim Brandriegel ist, dass diese Maßnahme für Dachdecker wesentlich leichter auszuführen ist und damit für Sie preiswerter ausfällt.
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